Veränderungen bei Zu- und Aufzahlungen ab 1. September 2010
Zum 1. September 2010 werden sich für uüber 5.000 Medikamente die Zuzahlungen
aändern, teilweise werden auch erhebliche Aufzahlungen auf Sie als Kunden / Patienten zukommen. Wir möchten Ihnen hier verständlich erläutern, worauf sich diese Änderungen gründen.
Fu?r Medikamente existieren sogenannte Festbeträge. Das sind staatlich festgesetzte
Maximalbeträge, bis zu denen die Krankenkassen Arzneimittel zahlen müssen. Diese
Festbeträge werden vom gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) festgesetzt. Beim
GBA haben Sachverständige aus Industrie, Forschung, Medizin und Patientenvertreter Anhörungsrechte. So stellen die Festbeträge eher den kleinsten gemeinsamen
Nenner aus diesen heterogenen Gruppen dar.
Zum ersten September 2010 hat dieses Gremium nun fu?r eine Vielzahl von Medi-
kamenten neue, deutlich niedrigere Festbeträge festgesetzt. Viele Herstellerfirmen werden ihre Preise diesen neuen Festbeträgen aber nicht anpassen. Die Differenz zwischen dem, was die Krankenkasse maximal verpflichtet ist, zu zahlen (dem Festbetrag) und dem, was die Herstellerfirma verlangt, muss als sogenannte Aufzahlung
vom Kunden getragen werden.
Das hat zur Folge, dass auf Sie als Kunden unter Umständen Mehrkosten zukommen, die auch bei Kinderrezepten und von der Zuzahlung befreiten Rezepten anfällig werden. Auch werden einige der bisher zuzahlungsfreien Präparate ab dem ersten September wieder zuzahlungspflichtig. Da es sich um verschreibungspflichtige Medikamente handelt, haben wir als Apotheke keinen Einfluss auf die Preisgestaltung.
Die neuen Preise werden ab 1. September in allen Apotheken - auch im Internet -
gültig sein.
Ob sich bei Ihren Medikamenten etwas ändert, können wir gerne für Sie nachsehen -
und auch für Fragen rund um Zu- und Aufzahlung stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Welche Wirkstoffe sind von den neuen Festbeträgen betroffen? Die folgende Tabelle gibt Ihnen darüber Auskunft.
In Spalten ohne "..." sind alle Wirkstoffnamen der jeweiligen Gruppe vollständig aufgeführt.
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Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
Welche Wirkstoffe sind von den neuen Festbeträgen betroffen? Die folgende Tabelle gibt Ihnen darüber Auskunft.
| Wirkstoffgruppe | Wirkstoffnamen |
| ACE-Hemmer | Enalapril, Lisinopril, Benalapril, Captopril,... |
| Alpha-Rezeptorenblocker | Tamsulosin |
| Angiotensin-II-Antagonisten | Losartan, Candesartan, Eprosartan,... |
| Antidiabetika | Glibenclamid |
| Beta-Rezeptorenblocker | Bisoprolol, Metoprolol, Nebivolol |
| Antibiotika | Azithromycin, Cefaclor, Cefuroxim, Ciprofloxacin, Clarithromycin, Ofloxacin, ... |
| Cholesterinsenker | Atorvastatin, Fluvastatin, Lovastatin, Pravastatin,Simvastatin |
| Magensäurehemmer | Lansoprazol, Omeprazol, Pantoprazol |
| Migränemittel | Frovatriptan, Rizatriptan, Sumatriptan, Zolmitriptan |
| Biphosphonate | Alendronsäre, Zolendronsäre,... |
| Neuroleptika, Antidepressiva | Amioxid, Clomipramin, Doxepin, Imipramin, Melperon, Opipramol, Thioridazin, Trimipramin,... |
| Schmerzmittel | Ibuprofen |
Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
